Neugeborenen-Hörscreening/Kinder-HNO

Unsere kleinen Patienten liegen uns ganz besonders am Herzen. Alle Beschäftigten unserer Praxis sind selbst Eltern und wissen um die besondere Sensibilität dieses Bereiches. Wir bieten Ihnen daher ein umfassendes Spektrum zur Behandlung typischer HNO-Erkrankungen bei Kindern an.

  • Wir sind eine der wenigen ambulanten HNO-Praxen, die das Neugeborenen-Hörscreening durchführen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  • Diese Untersuchung kann nur zu ganz bestimmten Zeiten in der Praxis durchgeführt werden in ganz ruhiger Atmosphäre. Deswegen kann bei uns das Neugeborenen-Hörscreening auch nicht online gebucht werden. Die Terminvergabe hierfür erfolgt ausschliesslich telefonisch unter 07082/4167249. Wir brauchen bitte zum Termin das gelbe Vorsorgeheft, die Versicherungskarte (wenn bereits vorhanden) oder auch eine schriftliche Versicherungsbestätigung mit der Versicherungsnummer Ihrer GKV, gerne auch im Vorfeld per Fax an uns unter 07082/4168566 sowie eine Überweisung vom Kinderarzt.
  • Alle gesetzlichen Krankenkassen bezahlen das Neugeborenen-Hörscreening ohne Beanstandung bis zum Ende der 7. Lebenswoche. Bitte melden Sie sich also schnell für einen Termin bei uns. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen zwischen dem 3. Lebensmonat bis zum Ende des 8. Lebensmonats ist nur dann gewährleistet, wenn Sie belegen können, dass das Hörscreening nach der Geburt an anderer Stelle bereits versucht wurde aber nicht funktioniert hat. Wir bitten um Ihr Verständnis, da wir nur die politischen Vorgaben ausführen!!!

 

  • Desweiteren bieten wir an:

    • Kinderspiel- und -Reaktionstestung
    • Kinderhörtest/Mittelohrdruckprüfung
    • Diagnostik und Therapie kindlicher Sprachentwicklungs- oder Stimmprobleme
    • Allergiediagnostik
    • Untersuchung und Therapie bei Schnarchen und Atemaussetzern
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