Hördiagnostik für jedes Alter

Wir alle verlieren früher oder später an Hörvermögen. Der Verlust an Hörfähigkeit ist eine natürliche Folge des Alterns. Hörminderungen können durch andauernde Lärmbelastung, Vererbung oder durch eine Krankheit hervorgerufen werden. Die zwei häufigsten Arten von Hörminderung sind Lautstärkenverlust und Verständlichkeitsverlust. In unseren Praxis bieten wir Ihnen die verschiedensten Möglichkeiten Ihr Hörvermögen zu testen. Dazu zählen:

  • Tonaudiometrie (klassischer Hörtest)
  • Sprachaudiometrie
  • Tympanometrie und Stapediusreflexmessung
  • Freifeldaudiometrie
  • Tinnitusanalyse und Hörsturzdiagnostik
  • Otoakustische Emissionen (OAE)

Neugeborenen-Hörscreening

  • Diese Untersuchung kann nur zu ganz bestimmten Zeiten in der Praxis durchgeführt werden in ganz ruhiger Atmosphäre. Deswegen kann bei uns das Neugeborenen-Hörscreening auch nicht online gebucht werden. Die Terminvergabe hierfür erfolgt ausschliesslich telefonisch unter 07082/4167249.
  • Wir brauchen bitte zum Termin das gelbe Vorsorgeheft, die Versicherungskarte (wenn bereits vorhanden) oder auch eine schriftliche Versicherungsbestätigung mit der Versicherungsnummer Ihrer GKV, gerne auch im Vorfeld per Fax an uns unter 07082/4168566 sowie eine Überweisung vom Kinderarzt.
  • Ganz wichtig! Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen das Neugeborenen-Hörscreening im ambulanten Bereich nur bis zum Ende der 7. Lebenswoche. Bitte melden Sie sich also schnell nach der Geburt für einen Termin bei uns. Wir bitten um Ihr Verständnis, da wir nur die politischen Vorgaben ausführen.
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